
Trichlorisocyanursäure (TCCA), die üblicherweise zur Pooldesinfektion und Wasseraufbereitung verwendet wird, wurde kürzlich offiziell als gefährliche Chemikalie eingestuft. Laut derVorschriften zum Sicherheitsmanagement gefährlicher ChemikalienTCCA fällt unter Oxidationsmittel der Klasse 5 und birgt Risiken wie starke Oxidationseigenschaften und Korrosivität.
Katastrophenschutzbehörden warnen: Der Kontakt zwischen TCCA und ammoniakhaltigen Substanzen (z. B. Ammoniak, Harnstoff) kann zu Explosionen oder Verbrennungen führen. Wenn TCCA Feuchtigkeit oder Hitze ausgesetzt wird, setzt es giftiges Chlorgas frei; Hochkonzentrierte Lösungen können die Haut angreifen und die Atemwege reizen. Zur Lagerung muss es separat in einem trockenen, belüfteten Bereich aufbewahrt werden und darf nicht zusammen mit brennbaren oder explosiven Materialien gelagert werden. Während des Transports sollten Verpackungsschäden vermieden werden und der gleichzeitige Transport mit ammoniakbasierten Substanzen oder Reduktionsmitteln (anderen gefährlichen Materialien) ist strengstens untersagt.
Feuerwehren weisen ausdrücklich darauf hin: Wenn ein Brand durch TCCA verursacht wird, löschen Sie ihn nicht direkt mit Wasser. Stattdessen sollte Feuersand verwendet werden. Das Personal muss gegen den Wind arbeiten und Gasmasken tragen.




